| Die Funktion ARBEITSTAG() |
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| Fragen und Antworten zu Excel - Formeln und Funktionen | |||
| Geschrieben von: Frank Arendt-Theilen | |||
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Auf einer Rechnung steht: „Lieferung der Ware bis spätestens 5 Werktage nach Rechnungsstellung". Die Rechnungsstellung erfolgte am 18.08.2010. Bis wann kann mit der Lieferung der Ware gerechnet werden? Geben Sie in Zelle A1 das Datum und in Zelle A2 eine Zahl für die Anzahl an Werktagen ein, dann berechnet Ihnen die Funktion ARBEITSTAG() ausgehend von dem in Zelle A1 stehende Datum einen Arbeitstag, der um die in Zelle A2 stehende Zahl an Werktagen entfernt liegt. Das berechnete Datum ist wiederum ein Arbeitstag. Bei dieser Funktion ist das dritte, optionale Argument, eine Liste von Feier- und Urlaubstage, die in die Berechnung nicht mit einfließen sollen. Die Formel lautet hierzu:
A1: 18.08.2010
Hinweis: Das zweite Argument akzeptiert positive und negative Werte, so das von einem Ausgangsdatum zu einem zurückliegenden oder zukünftigen Datum gerechnet werden kann.
Achtung: Die Funktion ARBEITSTAG() kennt standardmäßig nur den Samstag und Sonntag als auszuschließende Wochentage. Eine andere Kombination ist nicht vorgesehen. Lediglich über das dritte Argument Freie_Tage bestimmen Sie weitere auszuschließende Wochentage.
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 19. August 2010 um 11:19 Uhr |






